Samstag 23:13 Uhr auf dem Polizeirevier. Ein Verbrechen ist geschehen ... Fassungslos staune ich ob der Dreistigkeit der Täter, doch der lange Arm des Gesetzes erwischt jeden ... JEDEN. Doch können wir sie auch überführen, das ist die Frage ... doch bin ich zuversichtlich ... zuversichtlich, dass sie sich in Widersprüche verstricken und an ihnen scheitern werden ...
Die Anklage
Man spielt einen Fall vor Gericht. Von den teilnehmenden Personen werden zwei zu Tätern "befördert", einer zu einem Richter und die restlichen zu Anklägern. Der Richter gibt den Tätern dann das Verbrechen auf, dessen sie sich schuldig gemacht haben sollen, woraufhin diese aus einen der beiligenden Alibi-Kärtchen ihr Alibi ziehen. Die Täter dürfen sich nun abseits der restlichen Gruppe beraten, welche Antworten sie zu den Fragen rund um das Alibi geben werden. Die Fragen wiederum werden von der Gruppe der Ankläger ausgearbeitet und nach der Beratungszeit von 3 Minuten, die die Täter haben, diesen gestellt.
Dieses "Verhör" vor Gericht erfolgt dabei getrennt: Jeder der Täter wird einzeln befragt, der andere Täter ist derweil nicht in der Nähe bzw. hat Ohrhörer auf, damit er die Aussagen seines Komplizen nicht wahrnehmen kann.
Im Anschluss an das Verhör fällt dann der Richter sein Urteil: Nicht schuldig, wenn mehr als die Hälfte der Antworten der beiden Komplizen übereinstimmten, ansonsten schuldig. Bei größeren Spielrunden darf man diese Wahl auch einer Geschworenenkammer überlassen oder vorher noch ein Plädoyer der Anklage bzw. einer Verteidigung der Täter einführen - notwendig ist dies aber nicht.